Whistleblower Software — FAQ
Finden Sie hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in Bezug auf die Whistleblower-Software.
Warum muss ich mich mit dem Thema beschäftigen?
Bereits am 16.12.2019 ist die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebenden in Kraft getreten. Das Europäische Parlament möchte damit erreichen, dass Hinweisgebende, die Missstände aufdecken, vor Repressalien geschützt werden. Ziel der Richtlinie ist der Erhalt einer offenen und transparenten Gesellschaft.
Im Juli 2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Aktuell sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Behörden sowie Kommunen ab 10.000 Einwohnern gesetzlich verpflichtet, künftig ein sicheres internes Meldewesen für Hinweisgebende bereitzustellen.
Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden gilt diese gesetzliche Verpflichtung bereits seit Ende 2021. Für Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitenden gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2023.
Sie müssen nun zügig handeln!
Wer die Frist zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben verstreichen lässt, dem droht eine hohe Geldstrafe. Bis zu 20.000 Euro Bußgeld sind bei Nichteinrichtung eines Meldekanals fällig.
Können Sie unsere Fälle sehen?
Wir legen Wert auf den Schutz der Privatsphäre, und wir tun dies, indem wir unser gesamtes System um Sicherheit und Datenschutz herum aufbauen, die über die Best Practices der Branche hinausgehen. Selbst unsere Software-Entwickler können die Details Ihrer Fälle nicht sehen, dank unserer End-to-End-Verschlüsselung.
Ist Ihr System DSGVO-konform?
Auf organisatorischer Ebene ist unsere Software ISAE 3000-zertifiziert. Wir verwenden ISO 27001-zertifizierte Hoster und unsere internen Prozesse und Produktfunktionen sind so aufgebaut, dass sie den geltenden Gesetzen und der DSGVO entsprechen. Wir behandeln die heikelsten Angelegenheiten unserer Kunden, also tun wir natürlich alles, um die höchsten Sicherheits- und Datenschutzstandards zu haben. Wir haben das System nach den Prinzipien von “Privacy By Design” aufgebaut, um die Sicherheit bei allem, was wir tun, zu gewährleisten.
Wird vertrauliches und anonymes Reporting unterstützt?
Wählen Sie, ob der Whistleblower anonym, vertraulich oder beides melden kann. Es fühlt sich für den Whistleblower sicher an, anonym zu bleiben, aber in einigen Ländern ist der Whistleblower tatsächlich besser geschützt, wenn er nicht anonym berichtet.
Wie unterstützen Sie uns bei der Einführung des Systems?
Wir bieten eine umfassende Begleitung der Einführung und Nutzung der Whistleblower-Software. Darüber hinaus bieten wir rechtliche und technische Unterstützung bei der Analyse von Meldungen und der Entscheidung über geeignete Maßnahmen zur Abhilfe an.
Kann ich jederzeit kündigen? Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?
Es gibt keine Bindungsfrist, denn wir wollen nur zufriedene Kunden, die unser Produkt und unseren Service nutzen. Wir berechnen immer für ein Jahr und die Zahlung erfolgt im Voraus.
Können wir das Produkt testen, bevor wir es kaufen?
Niemand kauft ein Auto, ohne es vorher probezufahren. Der Kauf eines Whistleblower-Systems ist vielleicht nicht so eine große Entscheidung wie der Kauf eines Autos, aber das Produkt zu testen ist definitiv möglich. Probieren Sie einen Account aus, indem Sie eine Demo vereinbaren.
Was verstehen Sie unter “Qualifizierten Case”
Erfahrungsgemäß werden gerade kurz nach der Einführung des Systems einige “Spaßvögel” das System benutzen, um unsubstanzierte Meldungen abzusetzen. Diese filtern wir für Sie heraus. Es entstehen so keine unnötigen Kosten für Sie.