Datenschutz

Die Daten­schutzbeauf­tragte (DSB) ist als Ver­mit­t­lerin und Bera­terin zwis­chen Man­age­ment, Betrof­fe­nen und Auf­sichts­be­hör­den tätig, daher sind die Anforderun­gen an die fach­liche und soziale Kom­pe­tenz hoch. Die Benen­nung ein­er DSB muss dann vorgenom­men wer­den, wenn in einem Unternehmen min­destens 20 Per­so­n­en mit der automa­tisierten Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en beschäftigt sind. Zu den Ver­ant­wor­tungs­bere­ichen gehören die Überwachung der Melde- und Doku­men­ta­tion­spflicht­en. Die DSB übern­immt die Bew­er­tung und das Mon­i­tor­ing des aktuellen Daten­schutzniveaus beim Ver­ant­wortlichen, um ein­er Ver­let­zung der Daten­schutzbes­tim­mungen vorzubeugen.