Die Datenschutzbeauftragte (DSB) ist als Vermittlerin und Beraterin zwischen Management, Betroffenen und Aufsichtsbehörden tätig, daher sind die Anforderungen an die fachliche und soziale Kompetenz hoch. Die Benennung einer DSB muss dann vorgenommen werden, wenn in einem Unternehmen mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Zu den Verantwortungsbereichen gehören die Überwachung der Melde- und Dokumentationspflichten. Die DSB übernimmt die Bewertung und das Monitoring des aktuellen Datenschutzniveaus beim Verantwortlichen, um einer Verletzung der Datenschutzbestimmungen vorzubeugen.