Unsere EDV-/IT-Sachverständigen verfügen über profunde Kenntnisse der IT-Systeme und ‑Anbieter sowie über praktische Erfahrungen aus dem IT-Projektmanagement und dem Betrieb von Rechenzentren. Zusammen mit unserer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sind das die Voraussetzungen, die uns als IT-Gutachter und EDV-Sachverständige auszeichnen.
Wertermittlung
In Ihrem Unternehmen stehen Veränderungen bevor und Sie müssen eine Wertermittlung der eingesetzten Hardware, Software oder Netzwerken vornehmen, so z.B. für:
• eine Firmenbewertung, z.B. bei einer Übernahme oder einer Fusion von Unternehmen
• einem Insolvenzverfahren
• oder bei versicherten Schadensfällen.
Bestimmen Sie die art der benötigten Wertermittlung
Je nach dem Zweck der Begutachtung bieten sich verschiedene Verfahren zur Wertermittlung an. Dabei geht es nicht um das einfache Ablesen eines Wertes aus der Anlagenbuchhaltung. Es gilt stattdessen, das richtige Verfahren zur Ermittlung des Wertes auszuwählen und anzuwenden. Es exisitieren je nach Anlass verschiedene Bemessungsgrundlagen sowohl für Hardware als auch für Software, die abhängig von ihrem Bewertungszweck heranzuziehen sind.
Wir bieten verschiedene Verfahren zur Wertermittlung an
Der Neuwert beinhaltet die Kosten, zu denen das gleiche System oder System gleicher Art und Güte zu einem Bewertungsstichtag zu beschaffen wäre.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der bei einem Verkauf des Assets im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit der Hardware zu erzielen wäre.
Der Zeitwert ist der Wert eines gebrauchten Gutes für einen bestimmten Bewertungszweck zum Bewertungszeitpunkt.