Hardwarebegutachtung

Unsere EDV-/IT-Sachver­ständi­gen ver­fü­gen über pro­funde Ken­nt­nisse der IT-Sys­teme und ‑Anbi­eter sowie über prak­tis­che Erfahrun­gen aus dem IT-Pro­jek­t­man­age­ment und dem Betrieb von Rechen­zen­tren. Zusam­men mit unser­er Unab­hängigkeit und Unparteilichkeit sind das die Voraus­set­zun­gen, die uns als IT-Gutachter und EDV-Sachver­ständi­ge auszeichnen.

Wertermittlung

In Ihrem Unternehmen ste­hen Verän­derun­gen bevor und Sie müssen eine Wert­er­mit­tlung der einge­set­zten Hard­ware, Soft­ware oder Net­zw­erken vornehmen, so z.B. für:
• eine Fir­men­be­w­er­tung, z.B. bei ein­er Über­nahme oder ein­er Fusion von Unternehmen
• einem Insolvenzverfahren
• oder bei ver­sicherten Schadens­fällen.

Bes­tim­men Sie die art der benötigten Wertermittlung

Je nach dem Zweck der Begutach­tung bieten sich ver­schiedene Ver­fahren zur Wert­er­mit­tlung an. Dabei geht es nicht um das ein­fache Able­sen eines Wertes aus der Anla­gen­buch­hal­tung. Es gilt stattdessen, das richtige Ver­fahren zur Ermit­tlung des Wertes auszuwählen und anzuwen­den. Es exisi­tieren je nach Anlass ver­schiedene Bemes­sungs­grund­la­gen sowohl für Hard­ware als auch für Soft­ware, die abhängig von ihrem Bew­er­tungszweck her­anzuziehen sind.

Wir bieten ver­schiedene Ver­fahren zur Wert­er­mit­tlung an
Der Neuw­ert bein­hal­tet die Kosten, zu denen das gle­iche Sys­tem oder Sys­tem gle­ich­er Art und Güte zu einem Bew­er­tungsstich­tag zu beschaf­fen wäre.
Der Verkehr­swert wird durch den Preis bes­timmt, der bei einem Verkauf des Assets im gewöhn­lichen Geschäftsverkehr nach der Beschaf­fen­heit der Hard­ware zu erzie­len wäre.
Der Zeitwert ist der Wert eines gebraucht­en Gutes für einen bes­timmten Bew­er­tungszweck zum Bewertungszeitpunkt.